VSStÖ Salzburg erkämpft gratis Repetitorien vor dem Verfassungsgerichtshof

Tobias Neugebauer | "In Zukunft müssen alle Lehrveranstaltungen gratis sein“
Weil an der Universität Salzburg Gebühren für Repetitorien (Wiederholungskurse) an der Juridischen Fakultät eingehoben wurden, bekämpfte ein Mandatar des VSStÖ Salzburg die diesbezügliche Verordnung des Rektorats vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und hat Recht bekommen, mit Auswirkungen für alle Hochschulen Österreichs. Die Höchstrichter_innen stellten fest, dass die Einhebung eines Unkostenbeitrages für den Besuch bestimmter Kurse verfassungswidrig ist. Lehrveranstaltungen, die Teil des Regelstudiums sind, müssen für die Studierenden so wie das Studium an sich ohne Studienbeiträge zugänglich sein. 2.500 Studierende etwa haben von nun an Rechtssicherheit darüber, dass sie nichts für den Besuch der Repetitorien bezahlen müssen. Das Erkenntnis legt aber ebenso nahe, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, für die eine Kostenpflicht vorgesehen ist, zukünftig kostenlos abgehalten werden müssten. Darunter fallen etwa auch universitäre Sprachkurse.
„Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an weiteren Anträgen an mehreren Universitäten, um Rechtssicherheit für die Studierenden zu erhalten, ob sie wirklich zahlen müssen."
"Wir wollen eine Hochschullandschaft, in der alle Studierenden, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten unter denselben Bedingungen Wissen erwerben können. Dafür kämpfen wir“, fühlt sich der Streitführer Tobias Neugebauer (VSStÖ) nach der Entscheidung bestätigt und ist motiviert für weitere Maßnahmen.
Rechtliche Schritte gegen die eigene Universität seien die letzte Möglichkeit gewesen, so der stellvertretende Vorsitzende des Senats der Universität Salzburg: "Alle Versuche, das Rektorat in Gesprächen davon zu überzeugen, von der Beitragsregelung abzusehen, scheiterten leider damals. Es blieb mir deshalb kein anderer Weg, als die Verordnung mit Hilfe der durch den Rechtsstaat zur Verfügung gestellten Mittel zu bekämpfen. Es hat aber auch etwas Gutes. Immerhin gibt es nun eine höchstgerichtliche Entscheidung, von der alle Studierenden an Österreichs Hochschulen profitieren können.“
Hintergrund Der Anlassfall liegt nun bereits fast dreieinhalb Jahre zurück. Im Oktober 2013 trat eine Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg in Kraft, die für den Besuch von Repetitorien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Gebühr von 20 Euro pro Semesterstunde festlegte. Die im Laufe des Studiums dadurch entstehenden Kosten belaufen sich auf mehrere hundert Euro. Erst, nachdem Gespräche mit der Universitätsleitung kein positives Ergebnis brachten, entschied sich Neugebauer, damals Vorsitzender der Studien-als auch Fakultätsvertretung dazu, das langwierige Verfahren zu beginnen.
Nach anfänglicher, durch die Universität verschuldeter Verzögerung, gelangte der Antrag des Mandatars des VSStÖ schließlich nach Befassung des Bundesverwaltungsgerichts bis zum Verfassungsgerichtshof. Die geäußerten Bedenken über die Zulässigkeit eines eigenen Beitrags für bestimmte Lehrveranstaltungen wurden schlussendlich auch vom 14-köpfigen Richter_innengremium geteilt.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass die staatliche Verantwortung für die Finanzierung der Regelstudien ein wesentliches Merkmal öffentlicher Universitäten sei, heißt es in der öffentlichen Aussendung des VfGH. Auch ergänzende Lehrveranstaltungen sind Bestandteil des Regelstudiums und unterliegen damit den dargestellten Anforderungen, was ihre Finanzierung anlangt.
Getrübt wird die Aufhebung der Verordnung alleine durch den Umstand, dass die betroffenen Studierenden ihr zu Unrecht gezahltes Geld nicht zurückbekommen werden. Das hätte vom VfGH nämlich explizit entschieden werden müssen.
"Auch, wenn die Universität rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, die Studierenden zu entschädigen, erwarten wir uns natürlich, dass sie dies freiwillig macht. Dieses gescheiterte Experiment des Rektorats darf nicht dazu führen, dass sich die Universität unrechtmäßig an den Studierenden bereichert“, stellt Alexander Schlair, Vorsitzender des VSStÖ Salzburg, fest.
Positiver Ausblick Insgesamt zeigt sich der VSStÖ mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aber durchaus zufrieden. Damit wird klargestellt, dass die Hochschulen keine autonomen Beiträge vorschreiben können, solange der Gesetzgeber dies nicht explizit erlaubt.
"Natürlich ist es ein schönes Gefühl, nach so langer Zeit endlich zu wissen, dass man im Recht war und die Bemühungen nicht um sonst waren“, merkt Tobias Neugebauer an. Bereits im Oktober 2016, nachdem klar war, dass auch der VfGH große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung hat, ruderte das Rektorat in Salzburg zurück und setzte die Beitragseinhebung bis auf Weiteres aus.