Gewaltschutz | Mit Sicherheit in Ihrer Nähe

Bundesländertag mit Bundesfrauenvorsitzender Gabriele Heinisch-Hosek in Salzburg
Im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ vom 25. November bis 10. Dezember 2016 machen die SPÖ-Frauen in ganz Österreich Straßenaktionen unter dem Motto „Mit Sicherheit in Ihrer Nähe“. Zu diesem Anlass besuchte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek gemeinsam mit SPÖ-Landesfrauenvorsitzender Ingrid Riezler-Kainzner verschiedene Einrichtungen für Frauen in Salzburg. Zum Abschluss veranstalteten die SPÖ Frauen Salzburg am Montagabend einen Fackelzug, um auf die Problematik häuslicher Gewalt aufmerksam zu machen.
Im Jahr 2015 wurden in Salzburg 415 Betretungsverbote ausgesprochen, „Diese Zahlen sind erschreckend und zeigen, wie wichtig es ist, offen über das Thema zu sprechen. Ich bin froh, dass es Einrichtungen wie das Gewaltschutzzentrum gibt, wo Opfer von Gewalt auch die entsprechende Unterstützung bekommen können“, betont Riezler-Kainzner: „Mehr als 1000 Beratungen jährlich, davon 85% Frauen, zeigen, wie groß das Problem der häuslichen Gewalt ist.“
Frauen scheuen sich oft Hilfe zu rufen, wenn sie von Gewalt betroffen sind - speziell dann, wenn der Täter aus dem nahen Umfeld kommt. „Wir wollen die Hilfseinrichtungen in Österreich besser bekannt machen und Frauen Mut machen, den Weg aus dieser belastenden Situation zu finden“, sagt Ingrid Riezler-Kainzner. So ist neben der Polizei (Notruf: 133) auch die Frauenhelpline 0800 222 555 rund um die Uhr erreichbar. Einen raschen Kontakt zu Hilfseinrichtungen bietet die fem:HELP-App, die auf der Seite des Frauenministeriums unter www.bmgf.gv.at/home/femHelp_App heruntergeladen und direkt aufs Handy gespeichert werden kann.
Gewaltschutz wurde ausgebaut
Im Juli 2016 wurde mit einer weiteren Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes der Gewaltschutz ausgebaut. Ein Betretungsverbot kann nun auch über Schulen, Kindergärten etc. erlassen werden, wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung erlassen wurde. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser leben und der Täter den Wohnort des Kindes nicht kennen soll. Weiters wird im Rahmen eines verpflichtenden Tätergespräches dem Gefährder von geschulten BeamtInnen vor Augen geführt, welche Konsequenzen es für ihn hätte, wenn er wieder straffällig würde.