Anlassgesetzgebung wegen Problemen in der ÖVP-Personalvertretung

SPÖ-Chef Walter Steidl | Die ÖVP mischt sich mit fleißiger Unterstützung der Grünen (!) in die Personalvertretung des Landes ein. Diese politische Einflussnahme ist inakzeptabel.
Genauso wie es zu erwarten war drückte die ÖVP heute die Änderung des Personalvertretungsgesetzes in der Ausschusssitzung des Salzburger Landtags durch. Mit dieser Änderung können ab in Kraft treten des Gesetzes unliebsame und unbequeme Personalvertreter_innen entfernt werden. Die Grünen, allen voran ihr Klubobmann Schwaighofer, taten sich heute erneut als treuer und braver Verteidiger und Juniorpartner der ÖVP hervor.
Schwarze Anlassgesetzgebung: Lex Noor
„Obwohl die ÖVP es vehement bestreitet, ist der alleinige Grund dieser Gesetzesänderung ein parteiinterner Konflikt innerhalb der ÖVP-Personalvertretungsfraktion FCG. Personalvertreter Ahmed Noor (FCG) kritisierte die ÖVP-Regierung bei der Entstehung des neuen Gehaltsystems. Das kann und darf es offenbar in der ÖVP nicht geben. Deshalb wurde jetzt, mit fleißiger Unterstützung der Grünen, reagiert und das Gesetz geändert“, erklärt SPÖ-Chef Walter Steidl.
„Die gesamte Opposition stimmte gegen diese Änderung, weil sie sich eindeutig gegen eine politische Einflussnahme bei der Personalvertretung ausspricht. Arbeitnehmervertreter_innen müssen unbequem sein und müssen die Interessen der Bediensteten in den Vordergrund ihres Handelns stellen. Dazu brauchen sie einen ganz besonderen Schutz und dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt sein, bei der nächsten Möglichkeit abmontiert zu werden“, sagt Steidl. „Die ÖVP beweist mit ihrem Handeln einmal mehr ihren Drang nach Macht in diesem Land.“
Ahmed Noor selbst sagte im Ausschuss: „Hätte ich mich brav verhalten, gäbe es diese Gesetzesänderung nicht. Es ist also eine Anlassgesetzgebung. Das was man mir vorwerfen kann ist, dass ich die Bediensteten vertrete.“
Kuhhandel
FSG-Personalvertreter Helmut Priller schilderte im Ausschuss, dass ein Vertreter der FCG ihm vorab einen Handel vorgeschlagen habe. „Wenn wir als FSG der Abwahl von Noor zugestimmt hätten, hätte man im Gegenzug auf den von uns kritisierten Paragraphen im Gesetzesentwurf verzichtet. Da sich Herr Noor aber weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich etwas zu Schulden hat kommen lassen, sind wir darauf nicht eingegangen.“